ASR Andreas Scheffler Rechtsanwalt
... und aus dem Problem wird eine Lösung!

Recht der Steuerberater

Aufgrund meiner langjährigen Kooperation mit und meiner Tätigkeit für Steuerberater bin ich mit dem Recht der Steuerberater gut vertraut.

Ich vertrete Steuerberater ebenso wie deren Mandanten.

An die Berufsausübung durch den Steuerberater werden hohe Anforderungen gestellt. Auch die Abrechnung der durch den Steuerberater erbrachten Tätigkeit unterliegt strengen Vorgaben an Form und Inhalt der Rechnung.

Häufig ergeben sich daher Fehler bei der Abrechnung, die zu unberechtigten Forderungen des Steuerberaters führen können. Berechtigte Ablehnung der Bezahlung oder Rückforderung überhöhter Gebühren können die Folge sein.

Bei Fragen zu Tätigkeit oder Abrechnung Ihres Steuerberaters sprechen Sie mich gern an.